Abt Hugo macht bekannt, daß er Johann upr Deel und dessen Frau Drude nach Auflassung durch Johanns Eltern Johann und Trine behandigt hat mit dem Gut Pilhacke bei der Deel gegen Priesthoeve zu Brockhausen. Die Eheleute werden davon jährlich am 1. Dezember den alten gewöhnlichen Zins entsprechend den abteilichen Registern entrichten und dem Landesherrn das Vogtgeld bezahlen. Nach dem Tod eines Behandigten soll in gebührender Zeit eine neue Hand gewonnen werden. Das Gut darf nicht versetzt, versplittert, verkauft noch sonst in andere Hände gebracht werden. - Es siegelt der Aussteller mit dem Sekret.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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