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Studierendenabteilung
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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv
Tektonik
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) >> Bc 4 Teilaufgaben und -registraturen >> Bc 4.22 Studierenden- und Gasthörerakten, studentische Angelegenheiten
Tektonikbeschreibung: Die Aufnahme als Universitätsbürger geschah durch Eintrag in die Matrikel, verbunden mit Eid oder Gehorsamsgelöbnis. Die Eintragung nahm der Rektor vor, seit 1665 trugen sich die Studenten in der Regel eigenhändig unter seiner Aufsicht ein. (Thümmel, S. 268ff.) Zur feierlichen Immatrikulation wurden seit 1926 nur noch die Studenten geladen, die sich erstmals in Tübingen immatrikulierten, zuletzt 1967.
Seit dem 19. Jahrhundert ging der Immatrikulation ein Anmeldeverfahren voraus, bei dem die Studienanwärter erst in Listen erfasst wurden. Zwischen 1889 und 1935 trugen sie sich eigenhändig in ein Anmelde- oder Einschreibbuch ein, das zusätzlich zur Matrikel auch Angaben zum Besuch anderer Universitäten und die Semesterzahl enthält. Seit 1922 der Eintrag in die Matrikel unterblieb, offiziell abgeschafft wurde er erst 1932, seither wurden nur noch die Einschreibbücher geführt. An deren Stelle traten 1934-1945 für "Deutsche", Ausländer und "Nichtarier" getrennte Verzeichnisse der bei der Immatrikulation vergebenen Hochschul- und Ausweisnummern.
Den Status eines bloßen Hörers bzw. Gasthörers gibt es seit Einführung der Vorprüfung zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllte, konnte ohne Immatrikulation zum Universitätsbesuch zugelassen werden (Reyscher 145, S. 617). Die Gasthörer wurden nicht in die Matrikel sondern in ein "besonderes Buch" eingetragen (1820: Reyscher 160, S. 645.).
Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung der Studierenden sowie die Führung der Studentenakten und Erstellung des Vorlesungsverzeichnisses wurden seit 1960 innerhalb der "Allgemeinen Verwaltung" unter wechselnden Bezeichnungen in einer Abteilung zusammengefasst: "Studentische Angelegenheiten" (1960), "Studentenabteilung" (1972), "Studentenabteilung und Amt für Ausbildungsförderung" (1973), "Studentenangelegenheiten und Sozialwesen" (1973), "Studentenangelegenheiten" (1987), "Studentenabteilung" (1999), "Studierendenabteilung (2016).
Zu den ursprünglichen Aufgaben kamen 1962 die Studienförderung, 1966 die bis dahin noch der Quästur verbliebenen Aufgaben, 1971 das Rechnungswesen von Studentenwerk und Studentenschaft hinzu. Nach Errichtung des Studentenwerks A.d.ö.R. nimmt dieses seit 1976 im Auftrag der Universität die Aufgaben des Amtes für Ausbildungsförderung wahr.
Für die Immatrikulation ausländischer Studenten war von 1983 bis 1988 das Akademische Auslandsamt zuständig, seit 1988 eine Abteilung des Dezernats "Internationale Beziehungen, 1996-2010 das Akademische Beratungszentrum, seit 2010 eine Abteilung des Dezernats "Internationale Beziehungen".
Organisationsänderung 2022: Die bisherige Abteilung 4 "Beratung und Zulassung internationaler Studierender" wird neu geordnet: Sachgebiet "Zulassung internationaler Studierender kommt in die Abteilung 1 "Studierendenabteilung", die Beratung internationaler Studierender kommt in Abteilung 3 "Zentrale Studienberatung". Das bisherige Projekt "Digitalisierung Studierendenmanagement" wird zur Abteilung 4