(1) N 1340 (2)~Kläger: R. L., geb. Hornhard, Witwe des Oberamtmannes Niemeyer zu Braunenbruch (3)~Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Detmold (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Georg Karl Vergenius 1790 ( Subst.: Dr. Johann August Buchholtz Prokuratoren (Bekl.): Dr. Wilhelm Christian Rotberg 1790 ( Subst.: Dr. Johann Gotthard Hert (5)~Prozessart: Appellationis una cum mandato attentatorum revocatorio, cassatorio, inhibitorio et restitutorio, ejusque ad novum factum sine clausula Streitgegenstand: Der appellatische Magistrat hatte dagegen geklagt, die Appellantin habe einen über dem Dierksbusch entspringenden Feldfluß durch Auswerfen eines neuen Grabens umgeleitet, so daß eine in der Stadtwiese befindliche Viehtränke, die Gellerts Kuhle, trockengefallen sei. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß entsprechend dieser Klage der Appellantin aufgegeben wurde, den Graben zuzuwerfen und dem Wasser seinen alten Lauf zu lassen. Die Appellantin bestreitet dagegen die Neuerung und sieht keinen Beweis für ein Neuauswerfen des Grabens, den sie nur habe aufräumen lassen, erbracht. Ein zur Inaugenscheinnahme kommittierter Rat habe ausdrücklich erklärt, keine eindeutigen Beweise für die Behauptung einer der Seiten gefunden zu haben. Die Zeugenvernehmung nach den von den Appellaten eingebrachten Frageartikeln habe sich nur auf lange zurückliegende Zeiten bezogen, aber nicht den relevanten Besitzstand in den letzten Jahren ermittelt. Vor allem wendet sie sich dagegen, daß ihr Antrag, einen Gegenbeweis führen zu können, unter Verweis auf das vorbehaltene petitorium und auf Zeitknappheit (die Tränke sollte zur Stoppelweide benutzt werden) abgelehnt wurde, und daß ihr Appellationsantrag abgewiesen wurde. Attentatsvorwurf, da trotz eingelegter Appellation der Graben zugeworfen worden war. Die Appellation sei, da das Urteil erst deutlich nach der Verkündung zugestellt worden sei, fristgerecht erfolgt. Darlegung der Zulässigkeit der Appellation, obwohl sie sich gegen ein Possessionsurteil richtete. Keine Gegenklage. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Regierung zu Detmold 1788 ( 2. RKG 1790 - 1791 (1788 - 1791) (7)~Beweismittel: Acta priora (Q 38), mit Rationes decidendi (ebd. Bl. 164 - 187). Lageskizze (Q 14) Zeugen-Rotulus, 1790 (Q 17). Rechtliches Gutachten der Juristenfakultät der Universität Rinteln, 1790 (Q 25). (8)~Beschreibung: 2 Bde., 7 cm; Bd. 1: 4,5 cm, 163 Bl., lose; Q 1 - 37; Bd. 2: 2,5 cm, 164a, 164 - 288, überwiegend geb.; Q 38.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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