Kurfürst Ferdinand Maria von Bayern ratifiziert den zwischen ihm, den Kurfürsten von Köln und Fr. Wilh. von Brandenburg, dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm, Herzog von Jülich und Berg und Christian Ludwig (Louys), Herzog von Mecklenburg eingegangenen und wörtlich eingerückten Vertrag zur Handhabung der Extension des im Reichsabschied von 1654 enthaltenen § 6. Mit Unterschrift.