Landgerichtsbrief des Grafen Friedrich von Castell, Landrichter zu Nürnberg, in Sachen des Hans von Seckendorff von Roßbach contra die Chorherren von Ansbach um alle die Güter, die sie zu Ottenhofen haben, davon, dass sie ihm seinen armen Mann aus dem Landgericht geladen hätten auf geistliches Gericht um weltlicher Sachen willen und dass sie ihn daran um 100 Pfund Silber beschädigt hätten, dahin erteilt, dass die Beklagten von allen desfallsigen Ansprüchen freigesprochen und Hans von Deckendorff angewiesen worden, wann er wieder gegen den Dekan und das Kapitel zu Ansbach etwas zu klagen oder Ansprcu zu machen hätte, so solle er Recht von ihnen nehmen vor ihrem Oberen, dem Bischof von Würzburg. Urkunde dem Bestand entnommen: Jetzt: Urkunden vor 1401 Nr. 2203, vorher: St. Gumbert Urkunden 760.

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Staatsarchiv Nürnberg