1289 März 30. Der Osnabrücker Bischof Konrad verspricht, das Domkapitel wegen der gegenüber dem Nikolaus Eifeler für ein Darlehen von 900 Mark übernommenen Bürgschaft schadlos zu halten, keine weiteren Verpfändungen vorzunehmen und dem Domkapitel gegen dessen Widersacher, besonders gegen Justatius von Sloen, beizustehen. Widrigenfalls soll das Domkapitel berechtigt sein, das bischöfliche Kollationsrecht an allen frei werdenden Pfründen auszuüben. ... verspricht, Propst und Capitel wegen der Bürgschaft, welche sie für ihn bei Nicolaus Eifler und Genossen für 900 Mark Darlehn übernommen haben, schadlos zu halten und ihnen besonders gegen Justatius von Sloen Beistand zu leisten; falls er seine Versprechen nicht hält, erklärt er, sein Collationsrecht abtreten zu wollen. Ausfertigung, Pergament. Von der Besiegelung nur Pergamentstreifen. Osnabrücker Urkundenbuch 4,259. Abschrift Ma20 Copiar

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