Einleitung einer Untersuchung gegen den Oberamtmann Zesch auf Rabenstein durch den Justizrat Maurer als Untersuchungsrichter des Hauptsteueramtsbezirks Brandenburg auf Grund der Anzeige des Grenzaufsehers Otto vom 22. Mai 1827 über ungemeldeten Brauens des Haustrunkes

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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