Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass die Bürger von Gericht und Gemeinde zu Freinsheim verlautet haben, dass sie beim Weinkauf Zollfreiheit auf der Mittelhütte [zu Oggersheim] genössen. Der Pfalzgraf bewilligt ihnen, dass sie darüber Kundschaft von Kaufleuten, Fuhrleuten, alten Zollknechten oder anderen, die darüber Zeugnis ablegen können, einholen. Der Pfalzgraf erlaubt diesen, Kundschaft in der Sache vorzubringen und spricht sie von solchen Verpflichtungen ihm gegenüber ledig, die sie daran hindern könnten, sodass die Wahrheit in der Sache der Zölle gefunden werde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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