In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Organisation 1910-1968; Innere Verwaltung 1875-1969; Personalangelegenheiten 1912-1967; Dienstgebäude 1920-1968; Haushaltsangelegenheiten 1904-1958; Maß- und Eichrecht 1901-1948; eichtechnische Aufgaben und Amtshandlungen 1909-1966; Zulassung, Eichung und Beglaubigung von Meßgeräten 1903-1968; Prüfmittel der Eichverwaltung 1897-1968; Generalakten (ca. 1970-2012)
Form und Inhalt: Organisation
Die am 18.Mai 1816 verabschiedete ”Maaß- und Gewichtsordnung für die Preußischen Staaten“ legte u.a. die Errichtung einer der jeweiligen Regierung unterstellten Eichungskommission in jedem der preußischen Regierungsbezirke fest (§ 3), an deren Spitze ein von der Regierung bestimmter Direktor stehen sollte.
Weiterhin wurden den Eichungskommissionen unterstellte Eichungsämter als Gemeindeanstalten errichtet.
Die Vergrößerung des preußischen Staatsgebiets machte eine Vereinheitlichung des Eichwesens nötig. Durch das ”Gesetz betreffend die Eichungsbehörden im Preußische Staate“ vom 22. November 1869 wurde der Status der meisten Eichungsämter als kommunale Anstalten bekräftigt. Die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb der Eichämter erhielten nunmehr die Gemeindebehörden sowie die Eichungsinspektoren. Für jede Provinz sollte jeweils ein Inspektor bestimmt werden. Die "Eichungsinspektion für die Rheinprovinz und Hohenzollern" (als Vorgängerin der Landeseichdirektion) erhielt ihren Sitz in Köln. Der Königliche Eichungsinspektor war ab 1870 dem Oberpräsidenten in Koblenz unterstellt und zugleich Vorsteher des Königlichen Eichamts in Köln. Der Eichungsinspektion oblag v.a. die Kontrolle und Aufsicht über die Eichämter.
Die Einführung des metrischen Systems erfolgte - trotz bis in den Vormärz zurückreichender Bestrebungen - erst mit der am 27. August 1868 bekannt gemachten und nach der Gründung des Deutschen Reiches zum 1. Januar 1872 in Kraft getretenen ”Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund“.
Mit der Verabschiedung der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 wurde das Ende für die Gemeinde-Eichämter besiegelt, die bis zum Jahr 1912 nach und nach aufgelöst wurden. An ihre Stelle traten zum 1. April 1912 staatliche Eichämter, die unter Aufsicht der durch den Minister für Handel und Gewerbe zu ernennenden Eichungsinspektoren standen. Den Kölner Eichungsinspektor unterstanden insgesamt 21 Königliche Eichämter (Köln, Andernach, Koblenz, Kreuznach, Barmen-Elberfeld, Krefeld, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Mönchengladbach, Lüttringhausen, Mettmann, Solingen-Wald, Wesel, Bonn, Siegburg, Saarbrücken, Trier, Aachen, Düren und Sigmaringen.)
Im Laufe der Jahre wechselte die Kölner Eichungsdirektion mehrmals ihren Namen. Ab 1931 führte sie den Titel ”Preußische Eichungsdirektion für die Rheinprovinz und Hohenzollern“. 1932 verlor die Eichungsdirektion ihre Stellung als Mittelbehörde und wurde dem Oberpräsidium als Dezernat unterstellt. Sie firmierte nun als "Der Oberpräsident der Rheinprovinz (Eichungsdirektion)". 1944 wurde die Eichverwaltung in die Reichszuständigkeit überführt und die Eichaufsichtsgebiete an die Wirtschaftsgebiete angepasst. Die Kölner Eichaufsichtsbehörde war nunmehr für die Wirtschaftsgebiete Niederrhein, Köln-Aachen und Moselland zuständig. Dienstsitz der Eichungsdirektion blieb in all diesen Jahren Köln. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die nordrhein-westfälische Eichverwaltung - nach kurzer Unterstellung unter dem Oberpräsidenten der Nordrheinprovinz - im Jahr 1947 wiederum als Mittelbehörde installiert. Sie unterstand nun dem Wirtschaftsministerium und firmierte als ”Landeseichdirektion“ mit Sitz in Dortmund (zuständig für Westfalen) und Düsseldorf (ab 1950 wieder Köln). Der Kölner Landeseichdirektion unterstanden jetzt noch 11 Eichämter im nördlichen Teil der ehemaligen Rheinprovinz, deren Zahl bis 1967 auf fünf (Aachen, Düsseldorf, Duisburg, Köln und Krefeld) reduziert wurde.
Ab 1970 wurde durch Zusammenlegung der beiden Landeseichdirektionen Köln und Dortmund die Landesoberbehörde ”Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen“ mit Dienstsitz in Köln geschaffen.
Mit dem zum 01. Januar 2001 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in NRW wurden Landeseichdirektion und Eichämter in den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW umgewandelt.
Aufgaben der Landeseichdirektion
Grundlage der Arbeit der Eichverwaltung ist die staatliche Pflicht der Schaffung von Voraussetzungen für das richtige Messen zum Schutz des Bürgers sowie die Eichung Messgeräten in Handel, Energieversorgung, Straßenverkehr und Umweltschutz.
Zu den Aufgaben der Landeseichdirektion Köln zählten v. a. die Neueichungen und periodischen Nacheichungen von Messgeräten aller Art, dazu die technische Aufsicht über die Prüfstellen für Elektrizitätsmessgeräte. Außerdem oblag ihr die Durchführung messtechnisch besonders schwieriger Eichungen und Prüfungen. Technische Oberbehörde war die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig.
Die Leiter der Landeseichdirektion und ihrer Vorgängerbehörden:
Wilhelm Franck (Personalakte: BR 0009 Nr. 7001): 1873-1904
Erich Zimansky, Gewerberat (Personalakte: BR. 0009 Nr. 7002): 1904-1922 März 29
Kurt Grimm 1922-1929
Doll, Gewerberat 1930
Heinrich Heidecker (Personalakte: NW-PE 5373): 1930-1945
Wolfgang von Ohnesorge (Personalakte BR-PE Nr. 2041): 1947-1966
Friedrich Koepe 1967-1969
Karl Mosig 1970-1973
Friedrich Koepe 1973-1984 Manfred Feldbusch (1984-1990). Gerhard Weißbach (1994-1999). Eberhard Petit (2000-)
Informationen zum Bestand
Die Akten des Bestandes BR 1145 wurden 1977 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben und unter der Nr. 50/77 akzessioniert. Zur Abgabe kam Schriftgut aus den Bereichen "Allgemeine Eichverwaltung" und "Prüfung von Meßgeräten". Einige Akten stammten aus der Provenienz der Eichämter Bonn und Köln; diese wurden ebenfalls archiviert, wenn keine entsprechende Überlieferung der Landeseichsirektion vorlag. Nicht für archivwürdig befunden und daher kassiert wurden spezielle Akten zu Meßgeräten einzelner Firmen, außerdem v. a. 40 Stehordner mit Rundverfügungen an die Eichämter sowie über Dienstbesprechungen und Tagungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Der Bestand wurde 1987 von Staatsarchivinspektor Dühr geordnet und verzeichnet; das Findbuch schrieb Frau Lind. Die Akten sind zu bestellen: BR 1145 + lfd. Nr.
Der ehemalige Bestand BR 1399 gelangte 2001 unter der Akzessionsnummer 56/2001 in das Landesarchiv. Da es sich um ergänzende Unterlagen zum Bestand BR 1145 handelt, wurden die Akten im Jahr 2017 dem Bestand BR 1145 zugefügt.
Kassiert wurden vor allem Unterlagen über Dienstwagen und Haushalt sowie Abrechnungen und Spezialakten einzelner Firmen. Ein Sample dieser Firmenakten wurde archiviert.
Der Bestand wurde im September 2017 von Karoline Riener verzeichnet. Die verzeichneten Unterlagen waren stark verschmutzt und wurden vorab gereinigt. Ein Teil der Akten ist aus konservatorischen Gründen gesperrt.
Zum Eichwesen siehe auch in anderen Beständen:
Regierung Aachen, Findbuch 211.05.01
Regierung Düsseldorf, Findbuch 212.19.01
Regierung Köln, Findbuch 214.05.01
Landratsamt Duisburg-Mülheim, Findbuch 215.07.01
Material zur historischen Entwicklung der Eichverwaltung findet sich auch in: BR 1145 Nr. 3 (1949), Nr. 7 (1966 März), Nr. 27 (1948).
Literatur:
Bär, Max, Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815, Bonn 1919
Romeyk, Horst, Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914-1945, Düsseldorf 1985
Verwaltungsatlas Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1967
A. Koepe: Entwicklung und Organisation der Rheinischen Eichverwaltung; in: Waage. Das aktuelle Fachblatt für Waage und Wägung, Sonderausgabe Mai 1954, S. 1-10.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.