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Der Richter [der Kirche?] von Jechaburg bezeugt, dass Mechthild, Gemahlin Johanns von Körner (Cornre), im Gericht des Dorfes Körner vor dem dortigen Richter und in seiner Gegenwart alle Rechte an dem ihr von ihrem Mann ausgesetzten Leibgedinge (dotalicii, quod vulgariter lipgedinge dicitur) dem Abt von Volkenroda aufgelassen und darauf mit Hand und Mund nach geleistetem Eid verzichtet habe, nachdem ihr Mann diese Güter dem Abt und Konvent verkauft hatte.

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Sächsisches Staatsarchiv
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