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Revers des Johann weiland Brunos Sohn von Kardorf, dass ihm von der Abtei Knechtsteden deren Weingärten zu Kardorf, 4 Morgen an einem Stück, auf die Dauer von 32 Jahren gegen die halbe Kreszenz und unter den nachfolgenden Bedingungen und Begünstigungen in Pachtung gegeben worden: Von den 4 Morgen sollen 3 Viertel abgemessen werden, um solche zu Haus und Hof zu benutzen; zur Instandhaltung des Weingartens mit Ramer, Dünger etc. werden dem Pächter das der Abtei zugehörige Ackerland und die Buschgewalt daselbst beigegeben; ferner sollen demselben alle Jahre ein Malter Erbsen, ½ Malter Hafermehl und ein Rock geliefert werden; von den Weinpächten, die er für die Abtei einzusammeln hat, soll er den dritten Teil, die von ihm zu erhebenden kleinen Pächte ganz für sich behalten. Gegeven in den iairen unss heren dusent dryhundert eyn ind eyctzich des dinxdaiges up andage sent Sylvesters daige.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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