Der Verwalter (in spiritualibus und temporalibus provisor) des Mainzer Erzstuhls Balduin [Erzbischof von Trier] erteilt seinem vormaligen Keller in Amöneburg (Ameneburg) und Kanoniker des Stifts St. Stephan in Mainz Johann [Käs] die Erlaubnis, seinen Hof in Kleinwallstadt (Minor Walstad), den Wolfram [Drutkint] gegen eine jährliche Abgabe von 13 Malter Getreide (bladus) bewirtschaftet, zu verkaufen. Von dem Erlös hat ihm Johann 20 Pfund Heller zu bezahlen. Außerdem soll man Balduin und seinen Nachfolgern von dem Hof jedes Jahr am 11. November (in die beati Martini confessoris) 1 Schilling Heller bezahlen.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg