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Lehen von der Herrschaft Kirchheimbolanden, nach Vertrag von 1452 Juni 22 statt 2/3 Fruchtzehnten nur 1/2 Fruchtzehnten, jedoch mit 1/4 kleinem Zehnten zu Waldlaubersheim: Revers.
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Lehen von der Herrschaft Kirchheimbolanden, nach Vertrag von 1452 Juni 22 statt 2/3 Fruchtzehnten nur 1/2 Fruchtzehnten, jedoch mit 1/4 kleinem Zehnten zu Waldlaubersheim: Revers.