Anspruch des Appellaten auf Wiedereinlösung der Herrschaft Schönforst (Hzm. Jülich, Amt Schönforst). Huyn hatte dem Daem Schellard von Obbendorf zu Gürzenich einst den „Beduyschen“ Pfandschilling erlegt, den Schellard seinen Kindern aus erster Ehe vermachte und den Martina von Rossum, seine zweite Ehefrau, als Leibzüchterin besaß. Huyn hatte in Brüssel geklagt und 1609 vom Herzog von Jülich ein Mandatum de exequendo erwirkt. Die Appellanten klagen, als jül. Untertanen nicht vor ein brabantisches Gericht gezogen werden zu können.
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Anspruch des Appellaten auf Wiedereinlösung der Herrschaft Schönforst (Hzm. Jülich, Amt Schönforst). Huyn hatte dem Daem Schellard von Obbendorf zu Gürzenich einst den „Beduyschen“ Pfandschilling erlegt, den Schellard seinen Kindern aus erster Ehe vermachte und den Martina von Rossum, seine zweite Ehefrau, als Leibzüchterin besaß. Huyn hatte in Brüssel geklagt und 1609 vom Herzog von Jülich ein Mandatum de exequendo erwirkt. Die Appellanten klagen, als jül. Untertanen nicht vor ein brabantisches Gericht gezogen werden zu können.
AA 0627, 2299 - H 366/1482
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1613 - 1617 (1608 - 1617)
Enthaeltvermerke: Kläger: Wilhelm von Harff zu Alsdorf, Hürth und Berensberg für sich und seine Schwiegermutter Martina von Rossum, verwitwete Schellard von Obbendorf zu Gürzenich, (Bekl.) Beklagter: Arnold Huyn (Hoen) von Amstenrade (Ambstereidt) zu Geleen (Niederlande), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1613 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Hermann Cran 1613 - Lic. Christoph Riecker 1613 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kanzler und Räte des Hofs Brabant - 2. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf 1609 - 3. RKG 1613 - 1617 (1608 - 1617) Beweismittel: Zeugenaussagen (Q 34). Beschreibung: 9 cm, 302 Bl., lose; Q 1 - 61 außer 35*, 36*, 45*, 46*, 60*, 3 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:32 MESZ