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Schlichtung zwischen Polen und dem Deutschen Orden auf dem Schiedstag zu Ofen
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Enthält:
- Sigismund, Römischer König, entscheidet als Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen König Wladyslaw II. Jagiello, den Herzögen Janusz I. und Semowit IV. von Masowien und Herzog Bogislaw von Pommern-Stolp einerseits und dem Deutschen Orden andererseits. Ofen. 1412 August 24. Zeitgenössische Abschrift (unvollständig). Lateinisch. Pergament.
- Johann, Bischof von Kulm, und Gerhard, Bischof von Pomesanien, vidimieren durch die öffentlichen Notare Johannes Pot und Caspar Sartoris von Eylau den Schiedsspruch des Römischen Königs Sigismund in den Streitigkeiten zwischen dem Königreich Polen und dem Deutschen Orden. Schönberg. 1421 November 5. Ausfertigung. Notariatsinstrument. Lateinisch. Pergament. Siegel ab. Notariatssignet.
- Sigismund, Römischer König, entscheidet als Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen König Wladyslaw II. Jagiello, den Herzögen Janusz I. und Semowit IV. von Masowien und Herzog Bogislaw von Pommern-Stolp einerseits und dem Deutschen Orden andererseits. Ofen. 1412 August 24. Zeitgenössische Abschrift. Lateinisch. Pergament.
- Wladyslaw II. Jagiello, König von Polen, schließt mit dem Deutschen Orden einen Friedensvertrag. Thorn. 1411 Februar 1. Zeitgenössische Abschrift. Lateinisch. Pergament.
Enthält auch (als Umschlag):
- Hochmeister Heinrich von Plauen an N.N.: das Verhalten von Wladyslaw II. Jagiello und der Waffenstillstand; der Erzbischof von Riga; die Bischöfe von Würzburg und Pomesanien; Deutschmeister und der Meister in Livland; u.a.. Marienburg 1410 Dezember 22. Reinschrift. Lateinisch. Pergament.
43 Blatt
Archivale
Das Schreiben des Hochmeisters Heinrich von Plauen diente als Umschag für mehrere Textzeugen des Ofener Schiedsspruches und einer deutschsprachigen Fassung des ersten Thorner Friedens, die jedoch nicht mehr vorliegt (vgl. die Bemerkung von Weise, S. 84)
Die Staatsverträge des Deutschen Ordens in Preußen im 15. Jahrhundert, hrsg. von Erich Weise, Marburg 1970, Nr. 83b, 94. - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 1674, 1747
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.