Der Warburger Bürger Johann Warburgk quittiert darüber, daß er von dem Warburger Bürger und Kaufhändler Thiele Möllers 34 Rtlr, jeder Taler zu viereinhalb Kopfstücken gerechnet, in einer Summe erhalten habe, wofür er diesem zwei Morgen Land im Papenheimer Feld, "vorn bei Mangolts Hof zwischen Hertingk und Johann Heger ... gelegen", als Unterpfand setzt, bis diese Summe zurückerstattet ist. Die Ablösung kann jährlich nach vorheriger vierteljähriger Ankündigung erfolgen. Zeugen: die Brüder Dietrich und Jodokus Scherff. Der Aussteller und der Notar Antonius Hagemann kündigen ihre Unterschriften an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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