Michel Beurlin, Meier zu Öffingen, stellt dem edlen und festen Junker Werner v. Neuhausen einen Revers aus über die Belehnung mit dem Erblehenhof zu Öffingen. Er verspricht, den Hof unzertrennt und unbelastet zu lassen, gen. Bestimmungen einzuhalten, die Hofgülten zu entrichten, und Weglöse und Handlohn zu bezahlen. (Abschrift des 16. Jh. im Kopialbuch U 663, Bl. 9-11)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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