Die Lehen, welche der 1513 Belehnte zuvor von den Schenk zu Erbach zu Lehen getragen hatte und mit Burg und Herrschaft Bickenbach durch Landgraf W...
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Urk. 14, 4665
A I u, von Dudelsheim sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Dudelsheim seu Dudelsen, Nr. 1
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe D >> Do-Du >> Düdelsheim, von
1528 September 21
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Lehen, welche der 1513 Belehnte zuvor von den Schenk zu Erbach zu Lehen getragen hatte und mit Burg und Herrschaft Bickenbach durch Landgraf Wilhelm von Hessen erobert und dann durch den Vertrag zwischen Landgraf Philipp von Hessen und den Schenk zu Erbach dem Landgrafen Philipp zugefallen waren, als Mannlehen: 1.) der Anteil des 1513 Belehnten an dem Hof (Niedernburg) mit allem Zubehör; 2.) ein Hof bei der Kirche zu Klein-Umstadt [Stadtteil von Groß-Umstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit seinem Zubehör; 3.) der Zehnt zu Klein-Umstadt mit seinem Zubehör; 4.) der Zehnt zu Radheim [Ortsteil der Gem. Schaafheim, Lkr. Darmstadt-Dieburg] (Roden) mit seinem Zubehör; 5.) ein Wald, Wiesen und Acker mit ihrem Zubehör in der (Plumbach) bei dem (Binzelberg); 6.) ein Zehnt mit seinem Zubehör zu Hainstadt [Stadtteil von Breuberg, Odenwaldkr.]; 7.) eine Wiese zu Hergershausen [Stadtteil von Babenhausen, Lkr. Darmstadt-Dieburg], genannt die Rodwiese bei dem Kreuz; 8.) ein Hof mit seinem Zubehör zu Semd [Stadtteil von Groß-Umstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg]; 9.) ein halber Hof zu Zimmern [heute Groß-Zimmern, Gem., Lkr. Darmstadt-Dieburg]; 10.) ein Fünftel einer Mannsmahd Wiesen im Dorf zu Radheim; 11.) zwei Malter Korngeld, zehn Schillinge Heller und 50 Heller von Gütern zu Radheim; 12.) das Viertel einer Wiese zu Altdorf [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Babenhausen, Lkr. Darmstadt-Dieburg], das das Hochbruch heißt; 13.) ein Hof zu Mosbach [Ortsteil der Gem. Schaafheim, Lkr. Darmstadt-Dieburg], genannt der (Emmerichen) Gut; 14.) ein Viertel eines Hofes zu Klein-Umstadt, worauf ehemals Rumel gesessen hatte, als Mannlehen.
Belehnte/r: Otto Philipp und Kaspar von Düdelsheim, Brüder
Gleichzeitige Abschrift des Lehnsbriefs.
Gleichzeitige Abschrift des Lehnsbriefs.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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