Jost von Flersheim und Dieter Kämmerer von Worms gen. von Dalberg vergleichen Ritter Philipp Jakob von Helmstatt und seinen Bruder Johann in ihren Ansprüchen auf das Haus Palant, nachdem sie zuvor die Rechte Johanns als des älteren an Castell und Hinsingen vereinbart hatten. Beide sollen sich innerhalb eines Jahres bei 3 oder 5 Freunden erkundigen, ob Palant nach Jülicher Landrecht dem Ältesten allein zusteht oder nicht, gleichgültig, ob das Haus noch im Besitz oder inzwischen verkauft ist. Je nach Bescheid soll das Widdum von Margarete von Raesfeld ("Rais-"), Witwe Bernhards von Palant, in Höhe von 4000 fl bei Fälligkeit geteilt werden. Siegler: Aussteller und die Brüder von Helmstatt