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Das Kloster Ettenheimmünster schließt mit der Stadt Ettenheim und ihren acht Mitgenossen, durch Vermittlung des Johann Heinrich Freiherr von Elsenheim und des Hermann Halveren, Präsidenten des Hofrats der Regierung zu Elsaßzabern, einen Vergleich über die Nutzung des Genossenschaftswalds. Die früheren Vergleiche von 1566 und 1662 behalten ihre Geltung. Die Grenzen des Genossenschaftswalds werden von den Schiedsleuten Ignatius Wilhelm Kasimir Freiherr von Leyen, Amtmann der Pflege Ettenheim, und Franz Ernst Olisii, markgräflich-badischem Amtmann der Herrschaft Mahlberg, neu festgelegt. Es soll künftig ein Waldbuch geführt werden. Die Nutzung der Sägemühle im Dörlinbacher Grund bleibt der Genossenschaft vorbehalten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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