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Nikolaus gen. Laran, Vogt des Grafen Heinrich [V.] von Hohnstein zu Sondershausen (des Sundershusen ist) in Keula (Kula), beurkundet, dass er auf einem Gerichtstag in Großmehlra (Grozen Melre) dem Kloster Volkenroda das Eigentum an einer halben Hufe in Großmehlra zugesprochen hat, von der Johann Herbote jährlich zu Michaelis einen Zins von vier Malter Korngeld (Korngeldis) gibt, davon jeweils zwei Malter Weizen und Roggen. Das Brückenkloster Mühlhausen hatte dieses Eigentum im Zusammenhang mit einem Zins von einem halben Pfund Wachs, den es an dieser Hufe hatte, ebenfalls beansprucht (Vgl. Nr. 3451). – Siegel des Ausstellers, des Mühlhäuser Richters Konrad wegen der Propstei Jechaburg (von der probestige weyn czu Jecheborg) und des Ritters Johann von Bimbach (Bigenbach) angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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