Forderung nach Erteilung des Umschlags wegen einer Obligationsschuld
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GerKer, 971
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1691
Enthält: Gerhard Gubbelgaß Erben sind Herrn Braun in Düren 300 Rtlr Kapital und über 100 (Rtlr) an Interesse (Zinsen) schuldig. Da sie trotz Mahnungen nicht zahlen wollen, bittet Braun das Gericht, den Umschlag der Unterpfänder anzuordnen. Das Gericht gibt dem statt, verlangt aber, dass er noch die Obligationsurkunde, auf die seine Forderungen gründen, vorlegen soll. Da offensichtlich nichts geschieht, bittet ein paar Wochen später Brauns Schwager J.B.D. Hiech (?) aus Düren schriftlich das Gericht, den zweiten Umschlag der Unterpfänder zuzuerkennen und, einem (nicht vorhandenen) Gerichtsbescheid gemäß, die gereiten Güter des Schuldners Bastian Becher, Halbwinners zu Dorsfeld, zu beschlagnahmen und öffentlich versteigern zu lassen. Er legt seinem Brief vom 3.3. bereits 6 Mark Umschlagsgebühren bei und verspricht, den Rest nach der Erteilung des entsprechenden Bescheids zu übersenden. Das Gericht fordert daraufhin den Kläger nochmals auf, zuvor noch die zugrundeliegende Obligation einzureichen.
Schriftstücke: 3
Archivale
Becher, Bastian, Halbwinner zu Dorsfeld
Braun, N., aus Düren
Gubbelgaß - Gerhard
Hiech, J.B.D.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:55 MEZ