Ernst Friedrich Markgraf von Baden [-Durlach] gibt dem Bernhard [III.] von Liebenstein die Hälfte (einen zweytheil) vom Zehnten in Neckarwestheim (Wesstheim zu Mannlehen. Dieses Lehen der Markgrafschaft hatten vorher die Herren von Talheim (Dalheim), zuletzt Hans Ulrich, Sohn des verstorbenen Reinhard von Talheim, getragen, welcher es dem Bernhard von Liebenstein verkauft hat. Das Lehen soll nur an direkte männliche Nachkommen Bernhards in absteigender Linie weitergegeben weden; Bernhard muß alle Lehnspflichten vom Verkäufer übernehmen. Siegelankündigung des Ausstellers.