Rudolf IX., Graf zu Diepholz und Bronkhorst, Herr zu Borkeloh (Borculo), bezeugt, dass er sich gegenüber Otto von Dorgeloe zum Brodtberge (Brettberg), welcher sich in Sachen Lehen Mantage in der Stadt Münster gegenüber Heidenreich von Ascheberg zu Biggingen verbürgt hat, in dieser Sache schadlos halten wird. Auf jede juristische Einrede verzichtet der Aussteller. Siegelankündigung des Ausstellers. Unterschrift: Rudolph manu propria. dusent vifhundeert seven und vifftich am mitweken nach cantate