Schultheiß und Gericht zu Edesheim bezeugen, daß Peter Helt, daselbst, von dem derzeitigen Besitzer des St. Peters-Altars in der Lucien-Kapelle, dem Domsänger Eberhard von Dienheim, 20 Gulden Kapital gegen 1 Gulden Jahrgült entliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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