Kläger: Cornelius Block, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, für sich und als Vormund seines Bruders Albert, Lt. Jakob Block und Walter Block sowie Johann Möltmann und Hermann Bötticher als Vormünder des Arndt von Ginckeln, Sohn des Arndt von Ginckeln (des Älteren) und seiner Frau Anne, geb. Block, in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Dietrich Block, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichts in einem Streit um die Vollstreckung eines in einem Kompromiss zwischen den Geschwistern Block verabredeten Schiedsspruchs über die Vererbung des väterlichen Brauerbes am Krammon (Cremon) im Werte von 26 000 Mark lübisch

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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