Kläger: Cornelius Block, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, für sich und als Vormund seines Bruders Albert, Lt. Jakob Block und Walter Block sowie Johann Möltmann und Hermann Bötticher als Vormünder des Arndt von Ginckeln, Sohn des Arndt von Ginckeln (des Älteren) und seiner Frau Anne, geb. Block, in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Dietrich Block, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichts in einem Streit um die Vollstreckung eines in einem Kompromiss zwischen den Geschwistern Block verabredeten Schiedsspruchs über die Vererbung des väterlichen Brauerbes am Krammon (Cremon) im Werte von 26 000 Mark lübisch
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Kläger: Cornelius Block, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, für sich und als Vormund seines Bruders Albert, Lt. Jakob Block und Walter Block sowie Johann Möltmann und Hermann Bötticher als Vormünder des Arndt von Ginckeln, Sohn des Arndt von Ginckeln (des Älteren) und seiner Frau Anne, geb. Block, in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Dietrich Block, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichts in einem Streit um die Vollstreckung eines in einem Kompromiss zwischen den Geschwistern Block verabredeten Schiedsspruchs über die Vererbung des väterlichen Brauerbes am Krammon (Cremon) im Werte von 26 000 Mark lübisch
211-2_B 80
B 5774
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> B
1656-1663
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Paul Gambs. Beklagter: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen.- Instanzen: 1. Praetur 1660. 2. Rat 1661. 3. Reichskammergericht 1661-1663.- Darin: Erbschaftsrechnung und Erbschaftsteilung nach dem verstorbenen Albert Block (der Ältere); Zession von 1656 über einen Anteil an einem Brauerbe; Kompromiss von 1660 und Schiedsspruch (Laudum) von 1661 über die Vererbung eines Brauerbes; Gutachten der Juristen-Fakultät der Universität Rostock von 1661.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11059 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ