Abt Eglolf Blarer und der Konvent des Klosters St. Gallen beurkunden, dass Konrad Stor zu Pflegelberg, ihr Eigenmann, bisher mit Diensten und Abgaben der Veste Neuravensburg zugehörend und seit kurzem mit einer weingartischen Leibeigenen verheiratet, zur Beförderung seines Nutzens von ihnen, den Ausstellern, und Anthoni Schenk von Landegg, dem gegenwärtigen Inhaber der Veste, die Erlaubnis erwirkt hat, sich in die Leibuntertänigkeit des Klosters Weingarten zu ergeben, jedoch weiterhin auf seinen Gütern verbleiben und dieselben bauen zu dürfen. Auch namens ihrer Rechtsnachfolger verzichten die Aussteller und Anthoni Schenk von Landegg auf ihr Eigentum, alle Rechte, Forderungen und Ansprüche, die sie bisher an bzw. gegen den genannten Stor gehabt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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