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Agnes von Merveldt, Äbtissin des Klosters St. Aegidii binnen Münster, bezeugt am 22. März 1637, dass sie für sich und sämtliche Kapitularjungfrauen den Konsens erteilt habe, dass Margaretha Angelkotte, Witwe des Holschers zu Sendenhorst, dem auf Wernings Erbe angesetzten Knecht Egbert Frandrung zum Anfang der Schatzung und anderer des Erbes Notwendigkeiten 50 Reichstaler vorgestreckt habe, wofür die jährlich 3 Reichstaler Pension zu bekommen habe. Es folgen Ausführungen zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Unterpfand. Siegel- und Unterschriftsanankündigung der Ausstellerin. Rückseitig Vermerk, dass 1700-1702 diese Obligation vom Zeller Werning, genannt Gerdt Bühne, eingelöst worden sei

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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