Kaiser Friedrich befiehlt dem Hofgericht Rottweil (Graf Johannes von Sulz), gegen Graf Ulrich von Württemberg und die Seinigen nicht länger mit Ladungen und Prozessen vorzugehen, sondern diejenigen, die gegen Württemberg klagen, vor den Kaiser oder das württembergische Gericht treten sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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