Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass Stefan von Pfalz-Simmern-Zweibrücken (+) und Friedrich I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, seinem Getreuen Hans von Kusel (Kuscheln) auf Lebtag Freiheiten zu Wachenheim verliehen haben, die er hiermit bestätigt und erneuert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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