Herzog Franz III. zu Lothringen bekundet, dass sämtliche zum fränkischen Kanton Odenwald gehörigen Rittergüter mit ihren Städten, Flecken, Dörfern, Weilern, Schlössern, Häusern, Meierhöfen, herrschaftlichen Gütern und Zugehörungen seinem Schutz unterstehen, darunter die am Neckar gelegenen und von Kurpfalz "inclavirten" Herrschaften Birkenau, Neckarsteinach, Zwingenberg, Binau und Neckarzimmern mit allen Feldfrüchten, Fahrnissen, Scheunen und darin befindlichen Früchten und sonstigen Zugehörungen. Die königlich ungarischen und böhmischen Kriegsvölker sind gehalten, sie von Einquartierungen sowie sonstigen Diensten und Lasten zu verschonen.