Wolfgang (Wolf) Meußel (Meußlin), Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Spengel und seiner Ehefrau Anna über 40 Gulden gegenüber Leonhard Rechner, Dekan am St. German- und Moritz-Stift zu Speyer.