Revers des Wilhelm Frei von Dehrn (Frey von Dern) als Vormund des Hans Reichardt Brömser von Rüdesheim für Erzbischof Johann von Trier über Belehnung mit 1/2 Teil des Kirchensatzes zu Bärstadt und 1/3 des Zehnten daselbst und den dazugehörigen Dörfern außer zu Wambach (Wan-) laut im Wortlaut enthaltenem Lehnbrief. Siegler: Aussteller und Hans Sebastian Diether, kurtrierischer Stallmeister.

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