Georg Klöckler, Frei Landrichter in Obern und Niedern Schwaben, auf Leutkircher Heide und in der Gepirs, beurkundet Urteil des Landgerichts Altdorf. Im Termin vom 18. Januar 1564 klagte Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, durch seinen Fürsprech gegen David Baumgartner von Baumgarten, Freiherr zu Hohenschwangau und Erbach, wegen rückständiger Zinsen. Er erlangte Beleutung auf die verpfändeten Güter des Schuldners in Wohmbrechts. Diese wurde zwischenzeitlich vom Landgerichtsknecht zugestellt. Da die Beleutung "von einem gerichts tag zu dem andren" öffentlich verlesen und ihr nicht widersprochen wurde, hat sie der Abt ersessen. Nach Landgerichtsbrauch kann er die Güter damit verwerten. Auf seine Anforderung wird ihm ein Schirmer gegeben. Kläger erhält deshalb vorliegenden Erfolgungsbrief.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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