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Wilhelm Heinrich Mayer tritt nach Absterben seines Vaters an seinen Bruder Johann Hermann Mayer, Hofrat, seinen ererbten Anteil am reichslehenbaren Zehnten zu Brunn am Berg ab und letzterer quittiert über den Betrag von 1000 fl, welcher ihm namens des Markgrafen von Brandenburg durch den Hof- und Justizrat J. N. Staudacher ausbezahlt wurden.

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Staatsarchiv Nürnberg
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