Martin Schaup und seine Hausfrau Elsbeth, Ludwig Moll und seine Hausfrau Katharina, Katharina, Martin Kreyslers Hausfrau, Verena, Konrad Scheypers Weib, Brigitta Prenndlin, Agnes Remyn Witwe und Anna Konrad Stetters sel. Tochter, alle von Rottenburg, die wegen Wiedertäuferei zum Tod durch Brand bzw. Messer verurteilt, von Graf Joachim von Zollern als Hauptmann der Herrschaft Hohenberg aber begnadigt worden sind und danach eine weitere Milderung der Begnadigung erhalten haben, schwören Urfehde. Die gemilderten Strafen sind: 1.) sie dürfen wieder nach Rottenburg kommen, aber ohne Genehmigung nicht aus Zwing und Bann ziehen, 2.) sie dürfen keine öffentlichen oder heimlichen Gesellschaften und Gespielschaften besuchen oder in ihren Häusern halten, 3.) die Männer müssen ein Jahr lang graue Kleidung, darauf ein gelber Kelch mit weißer Hostie und ein weißer Taufstein, tragen, 4.) die Männer dürfen ihr Leben lang keine anderen Waffen besitzen als ein abgebrochenes Brotmesser, 5.) alle sollen auf Bartholomäi in Ehingen beichten und das Sakrament empfangen, 6.) sie sollen sich aller ketzerischer Dinge und des Wiedertaufs enthalten.
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Martin Schaup und seine Hausfrau Elsbeth, Ludwig Moll und seine Hausfrau Katharina, Katharina, Martin Kreyslers Hausfrau, Verena, Konrad Scheypers Weib, Brigitta Prenndlin, Agnes Remyn Witwe und Anna Konrad Stetters sel. Tochter, alle von Rottenburg, die wegen Wiedertäuferei zum Tod durch Brand bzw. Messer verurteilt, von Graf Joachim von Zollern als Hauptmann der Herrschaft Hohenberg aber begnadigt worden sind und danach eine weitere Milderung der Begnadigung erhalten haben, schwören Urfehde. Die gemilderten Strafen sind: 1.) sie dürfen wieder nach Rottenburg kommen, aber ohne Genehmigung nicht aus Zwing und Bann ziehen, 2.) sie dürfen keine öffentlichen oder heimlichen Gesellschaften und Gespielschaften besuchen oder in ihren Häusern halten, 3.) die Männer müssen ein Jahr lang graue Kleidung, darauf ein gelber Kelch mit weißer Hostie und ein weißer Taufstein, tragen, 4.) die Männer dürfen ihr Leben lang keine anderen Waffen besitzen als ein abgebrochenes Brotmesser, 5.) alle sollen auf Bartholomäi in Ehingen beichten und das Sakrament empfangen, 6.) sie sollen sich aller ketzerischer Dinge und des Wiedertaufs enthalten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 40 U 14
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 40 Rottenburg, Oberamt
Rottenburg, Oberamt >> Urkunden
1527 August 14 (Mariä Himmelfahrt Abend)
Urkunden
Bisinger, Hans, Schultheiß
Hayelin, Friedrich
Kreysler, Katharina
Kreysler, Mertin
Moll, Katharina
Moll, Ludwig
Prenndlin, Brigitta
Remyn, Agnes, Witwe
Schaup, Elsbeth
Schaup, Martin
Scheyper, Konrad
Scheyper, Verena
Stetter, Anna
Stetter, Konrad
Zollern, Joachim Graf von; Erbkämmerer, Hauptmann
Herrschaft Hohenberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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