Martin Schaup und seine Hausfrau Elsbeth, Ludwig Moll und seine Hausfrau Katharina, Katharina, Martin Kreyslers Hausfrau, Verena, Konrad Scheypers Weib, Brigitta Prenndlin, Agnes Remyn Witwe und Anna Konrad Stetters sel. Tochter, alle von Rottenburg, die wegen Wiedertäuferei zum Tod durch Brand bzw. Messer verurteilt, von Graf Joachim von Zollern als Hauptmann der Herrschaft Hohenberg aber begnadigt worden sind und danach eine weitere Milderung der Begnadigung erhalten haben, schwören Urfehde. Die gemilderten Strafen sind: 1.) sie dürfen wieder nach Rottenburg kommen, aber ohne Genehmigung nicht aus Zwing und Bann ziehen, 2.) sie dürfen keine öffentlichen oder heimlichen Gesellschaften und Gespielschaften besuchen oder in ihren Häusern halten, 3.) die Männer müssen ein Jahr lang graue Kleidung, darauf ein gelber Kelch mit weißer Hostie und ein weißer Taufstein, tragen, 4.) die Männer dürfen ihr Leben lang keine anderen Waffen besitzen als ein abgebrochenes Brotmesser, 5.) alle sollen auf Bartholomäi in Ehingen beichten und das Sakrament empfangen, 6.) sie sollen sich aller ketzerischer Dinge und des Wiedertaufs enthalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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