Abt Ulrich, Dekan und Konvent des dem heiligen Stuhl unmittelbar unterstellten Benediktinerklosters St. Gallen vergleichen sich mit den Brüdern Graf Hug und Ulrich von Montfort wegen des Zehnten und der näher beschriebenen Markung des Kirchspiels zu Wasserburg. Die Grafen verzichten auf den Zahnten. der Kleinzehnt von den Höfen zu Berg soll dem Pfarrer zu Wasserburg zustehen. Hof und Kapelle zu Tettnang sollen wie von alters der Kirche in Wasserburg "kilchhörig" sein. Der Sürg soll den Zehnten von den Äckern zu Selmnau erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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