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Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Stift St. Mauritz im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 9. Mai 1761 zu 1.666 Reichstaler 12 Mariengroschen in Gold nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 1.178 Reichstaler 27 Schillinge reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 23 Reichstaler 16 Schillinge 1 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller. Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Stift St. Mauritz im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 14. Mai 1761 zu 800 Reichstaler in Gold nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 596 Reichstaler 21 Schillinge reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 11 Reichstaler 26 Schillinge 2 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller. Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Stift St. Mauritz im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 16. Mai 1761 zu 867 Reichstaler 12 Mariengroschen in Gold nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 627 Reichstaler 27 Schillinge reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 12 Reichstaler 15 Schillinge 7 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller. Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Stift St. Mauritz im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 15. April 1761 zu 900 Reichstaler in Gold nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 691 Reichstaler 17 Schillinge reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 13 Reichstaler 23 Schillinge 3 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller. Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Stift St. Mauritz im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 2. April 1761 zu 766 Reichstaler 21 Mariengroschen in Gold nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 588 Reichstaler 20 Schillinge reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 11 Reichstaler 21 Schillinge 8 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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