Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 28. Mai 1635 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Pater Hermann Fiker, Fratrum Minoritarum Guardiano, und sämtlichen Konventualen des Klosters zum Brüderen, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 3 Reichstaler, zahlbar in termino Pentecostes ab dem Jahr 1636 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments