Erzherzog Sigmund zu Österreich bekundet, auf sein Ersuchen hin von Graf Eitelfritz (Ytelfritz) von Zollern 13000 rheinische Gulden erhalten und ihm dafür Schloß und Stadt Haigerloch (Haygerloch) mit allen Nutzungen und Gerechtigkeiten verpfändet zu haben. Die Leute zu Haigerloch sollen bei ihren alten Gewohnheiten und Herkommen bleiben und nicht gegen diese beschwert werden. Sigmund behält sich das Öffnungsrecht in Schloß und Stadt vor, jedoch auf seine Kosten, außerdem Bergwerke, Schätze, Landreisen und Landsteuer, die ihm als Landesfürsten zustehen sollen. Wenn Sigmund oder seine Erben das Pfand auslösen wollen, soll dies Eitelfritz gestatten und zusammen mit Schloß und Stadt dann alle fahrende Habe, Raitregister, Urbarbücher u. a. wieder aushändigen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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