Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Lippstadt verpflichten sich, falls sie durch Jungherrn Simon zur Lippe und seinen Sohn Bernd von Jungherr Dietrich, Graf von der Mark, wieder eingelöst werden, den Grafen Dietrich von allen Gelöbnissen und Eiden zu entbinden. Siegel mit Rücksiegel angehängt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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