Werden. -Max Ludwig Costerus bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm und des Maximilian Heinrich Mensing, münsterischen Hofrats und Archivars, ihn zu Mitbehuf seiner Geschwister zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Forckenbeck in den Kirchspielen Albachten und Roxel und dem Lehngut Weppeling im Kirchspiel Ottmarsbocholt im Hochstift Münster belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Dr. Friedrich Christian Greve als von der fürstl. - münsterischen Regierung angeordneten Kurator im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Ludger Albert Lauten, Rats und Appellations-Kommissars und Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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