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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.07. Kirchenkreis Hagen
1382 - 1988
Bestandsbeschreibung: Zum Bestand Das Archiv der Größeren evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen wurde 2002 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es besteht aus 199 Akteneinheiten, 55 Urkunden sowie Karten, Fotos, Bilder, Dias, Tonbänder, Musik-Cassetten, Veröffentlichungen und Manuskripten. Ferner ist dem Archiv der Nachlass von Friedrich Kayser (1868 - 1945), der von 1902 bis 1945 Pfarrer der Kirchengemeinde war, zugeordnet. Der Nachlass enthält überwiegend die Unterlagen zur Aufarbeitung der Gemeindegeschichte. Das Archiv umfasst den Zeitraum von 1382 bis 1988. Es liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv mit der Bestandsnummer 4.134. Der ältere Teil des Archivs ist schon einmal vom Pfarrer Kayser vor dem 2. Weltkrieg geordnet und verzeichnet worden. Diesen Teil erkennt man an den aufgeführten Altsignaturen. Wenn man diese Archivalien mit dem Findbuch von Pfarrer Kayser (LkA EKvW 4.134 Nr. 323) vergleicht, stellt man fest, wie viel während des Krieges verloren gegangen ist. Es fehlen vollständig solche Themenbereiche wie Schulwesen, Kirchenämter und Personalia, Kirchlicher Unterricht, Grundstücke; die andere sind vergleichsweise spärlich vertreten. Auch die Kirchenbücher von 1875 bis 1945 sind dem Krieg zum Opfer gefallen. Ein besonderes Augenmerk verdienen die Akten über die Einführung der Reformation in Hagen und das Verhältnis der evangelisch bekennenden Hagener zu den Katholiken und Reformierten. Die Akten enthalten die Zeugenaussagen über den ersten lutherischen Pfarrer Johannes G. Wippermann (1554 - 1610). Er war verheiratet, spendete das Abendmahl nach lutherischer Art und ließ die deutschen Lutherlieder singen. Nach der Einführung der Reformation folgte ein verbitterter Kampf mit den Katholiken um den Besitz der Kirche, der sieben Jahrzehnte andauerte. Lebendig erscheint dank Briefen, Berichten und Abrechnungen die Reise der Deputierten Herrn Pfarrer Hausmann und Herrn Riepe nach England im Jahre 1758 - 1759 mit dem Ziel, eine Kollekte für den Neubau der Kirche zu erbitten. Nach vielen Hindernissen und Schwierigkeiten wurde die Kollekte genehmigt. Über die Verwendung des Geldes brach aber im Presbyterium ein heftiger Streit aus. Er spitzte sich derartig zu, dass schließlich das Hagener Landgericht mit der Prüfung der Rechnung der englischen Kollekte beauftragt wurde. Wie die zahlreichen Akten zeigen, zog sich das Verfahren jahrzehntelang hin und endete erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Im Archiv befinden sich Akten, die nicht nur für die Geschichte der Kirchengemeinde von Bedeutung sind. Das sind die Protokolle der Kreissynode und die Akten des Inspektors des Märkischen Lutherischen Ministeriums. Glanzstück des Archivs ist das Protokollbuch der märkischen lutherischen Synode 1721 - 1793. Das es sich in diesem Archiv befindet, ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Pfarrer von Steinen von 1749 bis 1759 und Dahlenkamp von 1797 bis 1800 das Amt des Inspektors des Märkischen Lutherischen Ministeriums ausgeübt haben. Einige Akten wurden aufgrund Ihrer Fremdprovenienz (Kreisverwaltung Hagen, Bürgermeisterei Hagen) ausgesondert, um sie dem Staatsarchiv Münster, bzw. dem Stadtarchiv Hagen zu übergeben. Das sind die Akten über die Unterhaltung der Kirchhöfe und Anlegung von Leichenkammern, 1818 - 1827 sowie über den Bau des katholischen Pfarrhauses, 1810, Bau und Reparatur der katholischen Kirche, 1816 - 1828. Ferner wurden einige Akten dem Provenienzprinzip zufolge dem Archiv des Kirchenkreises und der Superintendentur Hagen, der Kirchengemeinde Volmarstein, Kirchengemeinde Herzkamp, Ref. Kirchengemeinde Hagen zugeordnet. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.134 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.134, Akte Nr. ..." Zur Geschichte der Kirchengemeinde Die Chronik der Kirchengemeinde reicht bis in das Jahr 1554 zurück. Vor der Einführung der Union in Preußen im Jahre 1817 hieß die Gemeinde "Lutherische Gemeinde Hagen". Gleichzeitig gab es eine reformierte Gemeinde in Hagen. Die Union wurde in Hagen nicht eingeführt, beide Konfessionen sind nach wie vor in Hagen vertreten. Nach 1817 war einige Zeit die Bezeichnung "Evangelische Gemeinde Hagen I" bzw. "Evangelische Gemeinde Hagen II" in Gebrauch. Später wurde der lutherischen Gemeinde die Bezeichnung "Größere" , der reformierten Gemeinde die Bezeichnung "Kleinere" vorangesetzt. 1956 wurde der Name der Größeren evangelischen (lutherischen) Kirchengemeinde in "Evangelisch - lutherische Kirchengemeinde Hagen" geändert. Die Gemeinde teilte sich 1962 in folgende 6 Kirchengemeinden: Ev.-Luth. Christuskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Johanniskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Lukaskirchengemeinde Hagen, Ev. Lutherkirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Matthäuskirchengemeinde Hagen und Ev.-Luth. Pauluskirchengemeinde Hagen. Bielefeld, im Mai 2002 Anna Warkentin Literatur zur Gemeindegeschichte: siehe Druckschriften im Gemeindearchiv sowie Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008, S. 738ff.
Form und Inhalt: Zum Bestand
Das Archiv der Größeren evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen wurde 2002 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es besteht aus 199 Akteneinheiten, 55 Urkunden sowie Karten, Fotos, Bilder, Dias, Tonbänder, Musik-Cassetten, Veröffentlichungen und Manuskripten. Ferner ist dem Archiv der Nachlass von Friedrich Kayser (1868 - 1945), der von 1902 bis 1945 Pfarrer der Kirchengemeinde war, zugeordnet. Der Nachlass enthält überwiegend die Unterlagen zur Aufarbeitung der Gemeindegeschichte. Das Archiv umfasst den Zeitraum von 1382 bis 1988. Es liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv mit der Bestandsnummer 4.134.
Der ältere Teil des Archivs ist schon einmal vom Pfarrer Kayser vor dem 2. Weltkrieg geordnet und verzeichnet worden. Diesen Teil erkennt man an den aufgeführten Altsignaturen. Wenn man diese Archivalien mit dem Findbuch von Pfarrer Kayser (LkA EKvW 4.134 Nr. 323) vergleicht, stellt man fest, wie viel während des Krieges verloren gegangen ist. Es fehlen vollständig solche Themenbereiche wie Schulwesen, Kirchenämter und Personalia, Kirchlicher Unterricht, Grundstücke; die andere sind vergleichsweise spärlich vertreten. Auch die Kirchenbücher von 1875 bis 1945 sind dem Krieg zum Opfer gefallen.
Ein besonderes Augenmerk verdienen die Akten über die Einführung der Reformation in Hagen und das Verhältnis der evangelisch bekennenden Hagener zu den Katholiken und Reformierten. Die Akten enthalten die Zeugenaussagen über den ersten lutherischen Pfarrer Johannes G. Wippermann (1554 - 1610). Er war verheiratet, spendete das Abendmahl nach lutherischer Art und ließ die deutschen Lutherlieder singen. Nach der Einführung der Reformation folgte ein verbitterter Kampf mit den Katholiken um den Besitz der Kirche, der sieben Jahrzehnte andauerte.
Lebendig erscheint dank Briefen, Berichten und Abrechnungen die Reise der Deputierten Herrn Pfarrer Hausmann und Herrn Riepe nach England im Jahre 1758 - 1759 mit dem Ziel, eine Kollekte für den Neubau der Kirche zu erbitten. Nach vielen Hindernissen und Schwierigkeiten wurde die Kollekte genehmigt. Über die Verwendung des Geldes brach aber im Presbyterium ein heftiger Streit aus. Er spitzte sich derartig zu, dass schließlich das Hagener Landgericht mit der Prüfung der Rechnung der englischen Kollekte beauftragt wurde. Wie die zahlreichen Akten zeigen, zog sich das Verfahren jahrzehntelang hin und endete erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
Im Archiv befinden sich Akten, die nicht nur für die Geschichte der Kirchengemeinde von Bedeutung sind. Das sind die Protokolle der Kreissynode und die Akten des Inspektors des Märkischen Lutherischen Ministeriums. Glanzstück des Archivs ist das Protokollbuch der märkischen lutherischen Synode 1721 - 1793. Das es sich in diesem Archiv befindet, ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Pfarrer von Steinen von 1749 bis 1759 und Dahlenkamp von 1797 bis 1800 das Amt des Inspektors des Märkischen Lutherischen Ministeriums ausgeübt haben.
Einige Akten wurden aufgrund Ihrer Fremdprovenienz (Kreisverwaltung Hagen, Bürgermeisterei Hagen) ausgesondert, um sie dem Staatsarchiv Münster, bzw. dem Stadtarchiv Hagen zu übergeben. Das sind die Akten über die Unterhaltung der Kirchhöfe und Anlegung von Leichenkammern, 1818 - 1827 sowie über den Bau des katholischen Pfarrhauses, 1810, Bau und Reparatur der katholischen Kirche, 1816 - 1828. Ferner wurden einige Akten dem Provenienzprinzip zufolge dem Archiv des Kirchenkreises und der Superintendentur Hagen, der Kirchengemeinde Volmarstein, Kirchengemeinde Herzkamp, Ref. Kirchengemeinde Hagen zugeordnet.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.134 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.134, Akte Nr. ..."
Zur Geschichte der Kirchengemeinde
Die Chronik der Kirchengemeinde reicht bis in das Jahr 1554 zurück. Vor der Einführung der Union in Preußen im Jahre 1817 hieß die Gemeinde "Lutherische Gemeinde Hagen". Gleichzeitig gab es eine reformierte Gemeinde in Hagen. Die Union wurde in Hagen nicht eingeführt, beide Konfessionen sind nach wie vor in Hagen vertreten. Nach 1817 war einige Zeit die Bezeichnung "Evangelische Gemeinde Hagen I" bzw. "Evangelische Gemeinde Hagen II" in Gebrauch. Später wurde der lutherischen Gemeinde die Bezeichnung "Größere" , der reformierten Gemeinde die Bezeichnung "Kleinere" vorangesetzt. 1956 wurde der Name der Größeren evangelischen (lutherischen) Kirchengemeinde in "Evangelisch - lutherische Kirchengemeinde Hagen" geändert. Die Gemeinde teilte sich 1962 in folgende 6 Kirchengemeinden: Ev.-Luth. Christuskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Johanniskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Lukaskirchengemeinde Hagen, Ev. Lutherkirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Matthäuskirchengemeinde Hagen und Ev.-Luth. Pauluskirchengemeinde Hagen.
Bielefeld, im Mai 2002
Anna Warkentin
Literatur zur Gemeindegeschichte:
siehe Druckschriften im Gemeindearchiv sowie
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den An-fängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008, S. 738ff.