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Die Brüder Georg, Hans und Georg Konrad von Helmstatt vereinbaren bei der Teilung der Güter ihres +Bruders Konrad zu Waibstadt, dass die an den Elenden-Altar zinspflichtigen Güter in den jeweils anderen Erbschaftsteilen in Zukunft zinsfrei sein sollen, und setzen die Abschlagszahlungen für Gebäude fest; dabei wird u. a. das Haus Konrads, das Georg Konrad erbt, auf 1800 fl geschätzt. Bei Verkäufen besitzen die Brüder auf 2 Monate das Vorkaufsrecht. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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