Ritter Hermann von Hotorp ermächtigt den Ritter Raboyde von Kontzwilre, seinen Schwiegervater, das ihm für den Hof zu Upherten zustehende Kaufgeld für sich zu erheben und darüber zu quittieren. Datum anno domini Millesimo trecentesimo sexagesimo sexto, in octava ascensionis domini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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