Prior Christophorus Lubbeling, Prokurator Godefridus Roperti, Vikar Sigismund Lauffenberg und die Konventualen der Kartause Wesel, jetzt Xanten, bekunden, dass Dechant und Kapitel der Archidiakonalkirche zu Xanten ihnen die Andreaskapelle nur zum Gebrauch überlassen haben. Bedingungen: Eine Mauer zur Aufrechterhaltung der Klausur wird von der Kartause erstellt, die Baulast der Kapelle von ihr getragen, der Dienst des Vikars und die Bittprozession dürfen nicht behindert werden, der Gebrauch ist auf die Zeit ihrer Residenz beschränkt. Unterschriften der Aussteller. Siegelankündigung: Klostersiegel. deutsch

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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