Beilegung des Streits über den Besitz der Kirche in Wildungen
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Urk. 13, 5122
A I t 1277 Dezember 23
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe B >> 1 Ba >> 1.7 Bad Wildungen (Lkr. Waldeck-Frankenberg)
1277 Dezember 23
Ausfertigung, Pergament, 6 Siegel (alle beschädigt).
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wittekind von Naumburg, Mainzer Kanoniker und Verweser der Propstei Fritzlar, beurkundet, dass der Streit zwischen Heinrich, dem Schreiber des Landgrafen [Heinrich] von Hessen und Pfarrer in Wildungen, und dem Kleriker Konrad, dem Sohn des Ritters Arnold von Paderborn, über den Besitz der Kirche zu Wildungen vor Konrad Matz, einem Kanoniker zu Fritzlar, den Pfarrern Magister Arnold in Felsberg und Gottschalk in Gudensberg, dem [Deutschordens-]Bruder Ludwig von Möllrich und dem Ritter Elger von Dalwigk zu Heinrichs Gunsten entschieden worden ist. Konrad verzichtet auf alle Rechtsansprüche auf die Kirche und empfängt sie von dem genannten Pfarrer Heinrich als beständige Vikarei wieder. Er allein erhebt als Vikar die Kircheneinkünfte aus jener Gegend samt den Opfergaben außer einem Drittel der Getreide zinsenden Hufen und Güter und den Einkünften bei Marburg, deren Nutznießung dem Pfarrer Heinrich zusteht; ferner verpflichtet sich Konrad, binnen acht Jahren die Priesterwürde zu erlangen und erkennt das Patronat des Landgrafen über die Kirche zu Wildungen an. Zeugen: die genannten Vermittler; ferner die Fritzlarer Kanoniker Reinbold von Merlau, Gottfried von Wetter und Werner von Reichenbach. Siegler: diese drei Kanoniker, ferner Wittekind von Naumburg, Konrad Matz und Bruder Ludwig von Möllrich.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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10.06.2025, 09:13 MESZ
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