Betrifft die Seiner Königl. Majestät von Dänemark von beiden Grafschaften geschehenen Vorschüsse und Anleihen, und zwar: H.h.1. Die seiner Königl. Majestät von den Königl. Bedienten, Untertanen, auch Magistrat und Bürgerschaft in beiden Grafschaften vorgeschossenen Gelder betr. den von beiden Grafschaften an Seine Königl. Majestät geleisteten Vorschuß