Friedberg, Burg: Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger bestätigen, daß ihnen Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg erlaubt haben, wegen ihrem durch Schulden täglich wachsenden Schaden vom nächsten St. Michaelstag [Sept. 29] über zehn Jahre hinweg von ihren Mitbürgern für jedes Fuder Wein, das in der Stadt oder den Vorstädten gefällt, 1 Gulden, wenn es ausgeschenkt wird 2 Gulden zu erheben. Ausgenommen ist der Wein, der in Ockstadt (Ox-), Hollar (-er), Nauheim (Nuheym), Mörlen (Morle), Hüftersheim (Hofftirs-), Steinfurth (Steynfurd), Schwalheim (Swalhem), Rödgen (Rodichin), Dorheim (-heym), Bornheim (Burnheym) und Rosbach (-pach) wächst; dafür sollen sie, wenn er geliefert wird, von 1 Fuder 1 Gulden erheben. Von jedem Fuder gelieferten Biers sollen sie 1/2 Gulden, vom ausgeschenkten Bier 1 Gulden erheben. Während der gen. Frist sollen weder die Aussteller, noch ihre Mitbewohner und Gärtner in der Burg oder dem dazu gehörigen Bezirk Wein ausschenken. Die Aussteller sollen Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg für diese Erlaubnis in den vier Jahren zu jeder Fronfasten 100 Gulden schwerer Friedberger Währung, d. h. für jedes Jahr 400 Gulden bezahlen. [Bestätigung zu Urkunde Nr. 664]