Hans Kheyffer zu Hornberg, daselbst gef. wegen seiner "ungeschickten handlungen", jedoch auf Bitten seiner Freunde, Junker, Gönner und Nachbarn freigel., verspricht eidlich, sich und sein Gut nicht zu entziehen, eine gerichtliche Verhandlung über seine Vergehen abzuwarten und deren Spruch auszuführen, sowie alle Kosten zu bezahlen, und schwört U..

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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